Die Tätigkeitsbereiche der Feuerwehren befinden sich sehr oft in lebensfeindlichen Umgebungen. Ist es bei Bränden der Brandrauch, der sehr viele Atemgifte enthält, so fehlt bei Unfällen in Weinkellern aufgrund des Gärgases einfach nur der notwendige Sauerstoff. Diese Luft wird im Einsatzfall in Form von Pressluft mitgenommen – Einsatz mit Atemschutz.

Diese Atemschutzausrüstung wird verwendet, um Personen und Tiere aus einem lebensgefährlichen Gefahrenbereich zu retten oder um näher an die Einsatzstelle (Brandobjekt) zu kommen, um eine wirksame Bekämpfung der Gefahr durchzuführen. Die Voraussetzung für den Atemschutzeinsatz ist einerseits die entsprechende Technik, andererseits die körperliche Tauglichkeit.
Die Atemschutzgeräte sind umluftunabhängige Pressluftatmer. Über eine Atemschutzmaske wird diese Pressluft eingeatmet. Die ausgeatmete Luft wird an die Umgebung abgegeben. Die Einsatzzeit für diese Pressluftatmer beträgt je nach körperlicher Anstrengung ca. 30 Minuten. Atemschutzgeräte benötigen intensive Überprüfung und Wartung, da von ihrer Funktion die Gesundheit der Atemschutzgeräteträger abhängt. Um diese Geräte richtig zu bedienen, müssen die Feuerwehrmitglieder die Atemschutzausbildung absolvieren.

Grundvoraussetzung dafür ist die körperliche Tauglichkeit, die von einem Arzt in einer speziellen Atemschutzuntersuchung festgestellt wird.