Der Fahrmeister ist insbesondere für die Geräte, welche mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden (Fahrzeuge, Notstromaggregat, Tragkraftspritzen, Kettensägen, usw.) verantwortlich. Der Fahrmeister wartet und überprüft die Fahrzeuge und Geräte, führt Aufzeichnungen darüber und führt sie dem regelmäßigen Service (§57a Überprüfung) zu. Weiters obliegt ihm die Kontrolle der Fahrtenbücher.

 

Eine ebenfalls wichtige Aufgabe stellt die Ausbildung auf den jeweiligen Geräten dar.